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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LAB Pro Solutions UG, Neudorfstr. 40, 77694 Kehl

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der LAB Pro Solutions UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs- und Dienstleistungen jeglicher Art.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Beratungs- und Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung der im Beratungswesen üblichen Sorgfalt.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(4) Empfehlungen und Vorschläge des Auftragnehmers stellen keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg dar, sofern nicht ausdrücklich eine Erfolgspflicht vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, wird gesondert berechnet.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Umstände mitzuteilen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Reisekosten und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie im Angebot nicht als enthalten ausgewiesen sind.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei längerfristigen Projekten Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich werden.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den eigenen Geschäftsbetrieb.

(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9 Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung mit angemessener Frist wesentliche Vertragspflichten verletzt.

(2) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz entstandener Stornokosten.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Kehl.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: August 2026

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